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   AG Essen, 01.09.2009 - 166 IN 119/09   

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https://dejure.org/2009,9844
AG Essen, 01.09.2009 - 166 IN 119/09 (https://dejure.org/2009,9844)
AG Essen, Entscheidung vom 01.09.2009 - 166 IN 119/09 (https://dejure.org/2009,9844)
AG Essen, Entscheidung vom 01. September 2009 - 166 IN 119/09 (https://dejure.org/2009,9844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts aufgrund des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Örtliche Zuständigkeit für Quelle-Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1826
  • NZI 2009, 810
  • BB 2009, 2377
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LG Essen, 10.09.2010 - 9 O 9/10

    Es besteht ein Bereicherungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter bei einer

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 09.06.2009 (Az.: 166 IN 119/09) wurde aufgrund eines Antrags auf Insolvenzeröffnung vom selben Tage der Beklagte als vorläufiger Insolvenzverwalter (mit Zustimmungsbefugnis) über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin bestellt.

    Am 01.09.2009 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Essen in dem bereits genannten Verfahren 166 IN 119/09 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

  • LAG Hessen, 25.02.2011 - 3 Sa 1095/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessensausgleich mit Namensliste - Verkennung

    Am 01. September 2009 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (Az: 166 IN 119/09) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) eröffnet.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10

    Leistung einer Prozesskostensicherheit durch eine in der Schweiz ansässige

    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
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